Auf einen Blick

Einführung am 1. November 2010

Kreditkartenformat mit kontaktlosem Chip im Karteninneren

Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten

Mehr Kontrolle über persönliche Daten

Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente

Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer

Steckbrief

Der neue Personalausweis hat mit 8,6cm mal 5,4cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen.

Der neue Personalausweis
Quelle: Bundesministerium des Innern - BMI

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (so genannte Guillochen) und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht: Die sechsstellige Zugangsnummer, die im übrigen keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht, benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben haben.

Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegerte kennzeichnen wird, die den neuen Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise symbolisieren die Verwendung des Ausweises in der Online- und der Offline-Welt, stehen aber auch für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter.

Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt

Alter Personalausweis oder Reisepass

Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

Antragstellende Person ab 24 Jahren

28,80 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

6 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel, die Sie hier herunterladen können.

Fingerabdrücke

Auf Wunsch des Antragssteller können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem man in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen kann. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts. (www.auswaertigesamt.de)

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de